Auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Rentenversicherung sind Sie auf mich gestoßen.
Ich bin Ihre Expertin und vertrete Ihre Interessen in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Zusammenhang setze ich Ihre Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialversicherungsträger durch.
Ich berate meine Mandanten bundesweit- sowohl digital als auch in Präsenz. Oberstes Ziel meiner Tätigkeit ist eine individuelle, problemlösungsorientierte und vor allem unabhängige Beratung. Wichtig für Sie: ich bin in meiner Position als Rentenberaterin völlig ungebunden und keine Mitarbeiterin der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich stehe an Ihrer Seite und helfe Ihnen, wenn Sie beispielsweise Fragen zum Beitragsrecht und der Versicherungspflicht für Selbstständige haben oder Unterstützung bei der Stellung von Rentenanträgen benötigen. Zum kompletten Leistungsangebot gelangen Sie hier.
Mit meiner Kanzlei im Osten Hamburgs vertrete ich Sie in allen Belangen rund um das Thema Rentenversicherung. Mein oberstes Ziel ist es dabei Aufklärungsarbeit zu leisten.
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Ich berate und vertrete Sie in allen Belangen rund um das Thema gesetzliche Rentenversicherung sowie im übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.
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Bei Fragen zu meinen Leistungen oder bei Interesse an einer Beratung stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Tel: 040 / 608 57 622
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Es ist amtlich: Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Für Erwerbsminderungsrentner werden die Grenzen deutlich angehoben.
Hintergrund:
Unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, war bislang nur Rentnern möglich, die nicht vorzeitig, sondern mit Erreichen ihrer Regelaltersgre...
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Ab dem 1. Januar 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.
Was gilt bis 31.12.2022?
Sofern man die Regelaltersgrenze erreicht hat, gilt schon heute: der Hinzuverdienst ist neben der Rente unbegrenzt möglich.
Bei vorg...
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Ab dem 1. Oktober 2022 sorgt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ dafür, dass, wie bereits in einem der vorherigen Artikel berichtet, der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 von derzeit 10,45 Euro brutto auf 12 Euro brutto ansteigt. Die Erhöhung ...
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Als atypische Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet man befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungen, Teilzeittätigkeiten mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder auch Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse.
Auch wenn die Zahlen atypisch Beschäftigter statistisch gesehen leicht rückläufig sind, so geht nach Angaben...
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Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten. Nachdem sich im letzten Jahr die Renten im Westen gar nicht und im Osten nur geringfügig erhöht haben, kommt es in diesem Jahr zu einer überdurchschnittlich hohen Rentenanpassung. Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent von derzeit 34,19 Euro auf 36,02 Euro und in den neuen Bundeslände...
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Ein Entgeltpunkt – auch Rentenpunkt genannt - ist praktisch die Werteinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Er entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des jeweiligen Kalenderjahres. Im Jahr 2022 beträgt das Durchschnittseinkommen 38.901 Euro bzw. 3.241,75 Euro monatlich. Ein Entgeltpunkt hat auch einen Gegenwert. Er entspri...
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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Rentenarten: der Altersrente, der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes.
Zu den Altersrenten gehören die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch die Altersrente für schwerbehin...
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Bei Fragen oder Interesse an meinen Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf!
Bieten Sie Ihre Rentenberatung nur in Hamburg an?
Meine Rentenberatung ist nicht an den Standort Hamburg gebunden. Ein Besuch in meiner Kanzlei ist nicht zwingend erforderlich. Ich berate Sie zu allen Themen meines Tätigkeitsfeldes auch unkompliziert am Telefon oder digital. Ich bin somit bundesweit und in bestimmten Fällen auch über die Landesgrenzen hinaus tätig - Sie müssen also nicht zwangsläufig in Hamburg wohnen, damit wir eine gute gemeinsame Basis finden und in den Austausch kommen.
Welche Unterlagen muss ich zur Rentenberatung mitnehmen?
Welche Unterlagen ich zur Überprüfung Ihres Falles benötige, kommt ganz auf die Art und den Umfang Ihres Anliegens an. Rufen Sie mich hierzu gerne direkt an und ich teile Ihnen mit, was genau ich für eine erste Einschätzung Ihres Falles benötige.
Wie lange dauert eine Rentenberatung?
Die Dauer einer Rentenberatung ist, genau wie ihr Anliegen, ganz individuell. Eine Erstberatung dauert in der Regel 30 - 60 Minuten (zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit). Je komplexer das Anliegen, desto zeitintensiver ist es in der Regel auch. Viel Arbeit läuft dabei allerdings durch mich auch im Hintergrund ab. Ziel ist, dass ihr Aufwand durch mich so gering wie möglich gehalten wird.
Was macht ein Rentenberater / eine Rentenberaterin genau?
Die Arbeit eines Rentenberaters ist sehr vielseitig. Von der Rentenkontenklärung über die Beantragung einer Rente hin zu der Durchsetzung von verwehrten Ansprüchen gegenüber dem Sozialversicherungsträger ist ein Rentenberater tätig. Er erbringt dabei eine Rechtsdienstleistung, deren Themen immer im Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Auch Anliegen, die das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung berühren, werden von einem Rentenberater bearbeitet. Dabei ist er in seiner Position völlig unabhängig und ungebunden.
Ab wann sollte man eine Rentenberatung in Anspruch nehmen?
Eine Rentenberatung ist nicht an ein bestimmtes Alter gekoppelt. Mein Rat ist: je eher, desto besser. Wenn es sich nicht um ein zeitnah eintretendes Ereignis, wie den Renteneintritt handelt, ist eine Rentenberatung trotzdem auch in frühen Jahren sinnvoll, um beispielsweise mal das eigene Rentenkonto zu klären. Weil es noch nicht so lange her ist, fällt es einem oftmals noch leichter, nicht eingetragene Zeiten zu rekapitulieren und hat die entsprechenden Nachweise meist direkt parat.