Rentenberatung Hamburg
Christin Krusenbaum


Auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Rentenversicherung sind Sie auf mich gestoßen.

Ich bin Ihre Expertin und vertrete Ihre Interessen in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Zusammenhang setze ich Ihre Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialversicherungsträger durch.

Ich berate meine Mandanten bundesweit- sowohl digital als auch in Präsenz. Oberstes Ziel meiner Tätigkeit ist eine individuelle, problemlösungsorientierte und vor allem unabhängige Beratung. Wichtig für Sie: ich bin in meiner Position als Rentenberaterin völlig ungebunden und keine Mitarbeiterin der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich stehe an Ihrer Seite und helfe Ihnen, wenn Sie beispielsweise Fragen zum Beitragsrecht und der Versicherungspflicht für Selbstständige haben oder Unterstützung bei der Stellung von Rentenanträgen benötigen. Zum kompletten Leistungsangebot gelangen Sie hier.

Ihre Vorteile bei meiner Rentenberatung auf einen Blick



lösungsorientiert

flexibel

individuell

unabhängig

vertrauensvoll
Antwort auf Ihre Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden garantiert.
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Mein Service zur Rentenberatung


zur Person

Zur Person

Mit meiner Kanzlei im Osten Hamburgs vertrete ich Sie in allen Belangen rund um das Thema Rentenversicherung. Mein oberstes Ziel ist es dabei Aufklärungsarbeit zu leisten.

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Leistungen

Leistungen & Spezialisierung

Ich berate und vertrete Sie in allen Belangen rund um das Thema gesetzliche Rentenversicherung sowie im übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.

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Kontakt

Kontakt

Bei Fragen zu meinen Leistungen oder bei Interesse an einer Beratung stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Tel: 040 / 608 57 622

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Ihre Vorteile auf einen Blick


lösungsorientiert
Ihr Anliegen liegt mir am Herzen: Mein Anspruch ist eine zügige, lösungsorientierte und zielführende Bearbeitung, mit der beide Parteien rundum zufrieden sind.
flexibel
Ich möchte Ihnen direkt und unkompliziert weiterhelfen. Sollte es sich um ein dringendes Problem handeln, melden Sie sich gerne auch außerhalb meiner regulären Öffnungszeiten.
individuell
Ihr Anliegen ist genauso individuell, wie Sie und so wird es auch behandelt. Ich gehe dabei vollumfänglich auf Ihre Wünsche und Anliegen ein, sodass Sie eine individuelle, ganz auf Sie abgestimmte Beratung erfahren.
unabhängig
Ich bin keine Mitarbeiterin der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in meiner Position als Rentenberaterin völlig unabhängig und ungebunden.
vertrauensvoll
Ihr Anliegen ist bei mir in den besten Händen und wird auch vertrauensvoll und mit der nötigen Empathie behandelt. Ich weiß, dass viele Fälle sensibel und mit Themen behaftet sind, über die man nicht unbedingt gerne spricht. Ich arbeite in einem verständnis- und respektvollen Vertrauensverhältnis mit Ihnen.
digital oder in Präsenz
Die Digitalisierung macht es möglich: Ich berate Sie bundesweit- Sie müssen nicht zwangsläufig in Hamburg wohnen, damit wir eine gute gemeinsame Basis finden und in den Austausch kommen.

Mandantenstimmen


Frau Stemmer

Frau Krusenbaum hat eine sehr nahbare und verständliche Herangehensweise an dieses komplexe Thema. Hier paart sich Empathie und Professionalität. Grandioser Service. Vollste Zufriedenheit.

Romina S.

Eine sehr weiterzuempfehlende Beratung! Kompetenz trifft auf Empathie und Menschlichkeit. Der Termin mit meinen Eltern bei Frau Krusenbaum war Gold wert! Vielen, vielen Dank noch einmal dafür!!

Herr Julian

Frau Krusenbaum wurde mir empfohlen, nachdem ich in Hamburg lange nach einem Rentenberater gesucht habe, dem ich mich mit meinem Anliegen anvertrauen wollte. Ich bin sehr dankbar für Ihre kompetente Beratung und schnelle Hilfe. Danke

Herr Rost

Offene und kompetente Beratung, fühle mich stets gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen, sich mal mit Frau Krusenbaum zusammenzusetzen.

Haben Sie Fragen zur Rentenberatung, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu mir auf.

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Bundeskabinett beschließt: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen zum 1.1.2024


Ab 1.12024 steigen nicht nur die Sozialversicherungsrechengrößen, wie die Beitragsbemessungsgrenze oder der Durchschnittsverdienst, sondern neben dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen auch der gesetzliche Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn wird von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro brutto pro Stunde ...

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Bundes­kabinett beschließt Sozial­­versicher­ungs­­rechen­­größen 2024


Am 11. Oktober 2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Für 2024 wird demnach das Jahr 2022 zur Bewertung herangezogen. Die Lohn...

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Pflegebeitragssatz erstmals abhängig von der Anzahl der Kinder – Erhöhung zum 1. Juli 2023


Zum 1. Juli erhöht sich neben dem Rentenwert auch der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung. Der Bundestag verabschiedete dies im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes am 26. Mai 2023. Die Beitragssatzerhöhung erfolgt aufgrund Leistungsverbesserungen, die in der Pflegeversicherung erfolgen sollen. Sowohl die zu Pf...

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Rentenanpassung 2023: Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023


Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich demnach in Westdeutschland von 36,02 Euro auf 37,60 Euro. In Ostdeutschland steigt der aktuelle Rentenwert von 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Damit erfolgt die Angleichung der...

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Update: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfällt ab 2023!


Es ist amtlich: Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Für Erwerbsminderungsrentner werden die Grenzen deutlich angehoben. Hintergrund: Unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, war bislang nur Rentnern möglich, die nicht vorzeitig, sondern mit Erreichen ihrer Regelaltersgre...

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Bundeskabinett beschließt: Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten mehr


Ab dem 1. Januar 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden. Was gilt bis 31.12.2022? Sofern man die Regelaltersgrenze erreicht hat, gilt schon heute: der Hinzuverdienst ist neben der Rente unbegrenzt möglich. Bei vorg...

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Grenze für Mini- und Midijobs steigt zum 1. Oktober 2022


Ab dem 1. Oktober 2022 sorgt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ dafür, dass, wie bereits in einem der vorherigen Artikel berichtet, der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 von derzeit 10,45 Euro brutto auf 12 Euro brutto ansteigt. Die Erhöhung ...

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Gefahren atypischer Beschäftigung


Als atypische Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet man befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungen, Teilzeittätigkeiten mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder auch Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse. Auch wenn die Zahlen atypisch Beschäftigter statistisch gesehen leicht rückläufig sind, so geht nach Angaben...

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Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022


Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten. Nachdem sich im letzten Jahr die Renten im Westen gar nicht und im Osten nur geringfügig erhöht haben, kommt es in diesem Jahr zu einer überdurchschnittlich hohen Rentenanpassung. Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent von derzeit 34,19 Euro auf 36,02 Euro und in den neuen Bundeslände...

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Was ist eigentlich ein Entgeltpunkt?


Ein Entgeltpunkt – auch Rentenpunkt genannt - ist praktisch die Werteinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Er entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des jeweiligen Kalenderjahres. Im Jahr 2022 beträgt das Durchschnittseinkommen 38.901 Euro bzw. 3.241,75 Euro monatlich. Ein Entgeltpunkt hat auch einen Gegenwert. Er entspri...

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Die Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Rentenarten: der Altersrente, der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes. Zu den Altersrenten gehören die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch die Altersrente für schwerbehin...

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Kontakt


Bei Fragen oder Interesse an meinen Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf!

Häufig gestellte Fragen zur Rentenberatung


Bieten Sie Ihre Rentenberatung nur in Hamburg an?
Meine Rentenberatung ist nicht an den Standort Hamburg gebunden. Ein Besuch in meiner Kanzlei ist nicht zwingend erforderlich. Ich berate Sie zu allen Themen meines Tätigkeitsfeldes auch unkompliziert am Telefon oder digital. Ich bin somit bundesweit und in bestimmten Fällen auch über die Landesgrenzen hinaus tätig - Sie müssen also nicht zwangsläufig in Hamburg wohnen, damit wir eine gute gemeinsame Basis finden und in den Austausch kommen.

Welche Unterlagen muss ich zur Rentenberatung mitnehmen?
Welche Unterlagen ich zur Überprüfung Ihres Falles benötige, kommt ganz auf die Art und den Umfang Ihres Anliegens an. Rufen Sie mich hierzu gerne direkt an und ich teile Ihnen mit, was genau ich für eine erste Einschätzung Ihres Falles benötige.

Wie lange dauert eine Rentenberatung?
Die Dauer einer Rentenberatung ist, genau wie ihr Anliegen, ganz individuell. Eine Erstberatung dauert in der Regel 30 - 60 Minuten (zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit). Je komplexer das Anliegen, desto zeitintensiver ist es in der Regel auch. Viel Arbeit läuft dabei allerdings durch mich auch im Hintergrund ab. Ziel ist, dass ihr Aufwand durch mich so gering wie möglich gehalten wird.

Was macht ein Rentenberater / eine Rentenberaterin genau?
Die Arbeit eines Rentenberaters ist sehr vielseitig. Von der Rentenkontenklärung über die Beantragung einer Rente hin zu der Durchsetzung von verwehrten Ansprüchen gegenüber dem Sozialversicherungsträger ist ein Rentenberater tätig. Er erbringt dabei eine Rechtsdienstleistung, deren Themen immer im Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Auch Anliegen, die das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung berühren, werden von einem Rentenberater bearbeitet. Dabei ist er in seiner Position völlig unabhängig und ungebunden.

Ab wann sollte man eine Rentenberatung in Anspruch nehmen?
Eine Rentenberatung ist nicht an ein bestimmtes Alter gekoppelt. Mein Rat ist: je eher, desto besser. Wenn es sich nicht um ein zeitnah eintretendes Ereignis, wie den Renteneintritt handelt, ist eine Rentenberatung trotzdem auch in frühen Jahren sinnvoll, um beispielsweise mal das eigene Rentenkonto zu klären. Weil es noch nicht so lange her ist, fällt es einem oftmals noch leichter, nicht eingetragene Zeiten zu rekapitulieren und hat die entsprechenden Nachweise meist direkt parat.

info@rentenberatung-krusenbaum.de

0172 - 347 31 26