Mütterrente III: Was sich für Eltern bei der Rente ändert


Mütterrente III: Was sich für Eltern bei der Rente ändertDie geplante Mütterrente III sorgt aktuell für viel Aufmerksamkeit – und auch für viele Fragen. Was verbirgt sich hinter dem Begriff? Wer profitiert davon? Und ab wann gibt es mehr Geld?

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen , worum es bei der Mütterrente III geht, was Sie erwarten können und was Sie nicht verpassen dürfen.

Was ist die Mütterrente überhaupt
Die Mütterrente ist vor allem eine Leistungsverbesserung für Eltern, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Der Hintergrund: Früher war es für Mütter (oder erziehende Väter) schwer, Kinder und Beruf zu vereinbaren – das sollte bei der Rente stärker berücksichtigt werden.

Bereits 2014 und 2019 gab es erste Schritte („Mütterrente I und II“), mit denen der Erziehungsaufwand rentenrechtlich besser anerkannt wurde.

Was bringt die Mütterrente III?
Mit der Mütterrente III soll nun ein weiterer, entscheidender Schritt folgen:

Gleichstellung: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen die gleiche Rentenleistung bekommen wie Eltern jüngerer Kinder.
Konkret bedeutet das: 3 Rentenpunkte pro Kind – statt wie bisher 2,5 Punkte.

Was bedeutet das in Euro?

Ein Rentenpunkt bringt seit Juli 2025 40,79 Euro brutto im Monat.

Ein halber Punkt zusätzlich bedeutet also rund 20 Euro mehr Rente brutto pro Kind und Monat – ein Leben lang.

Beispiel:

Eine Mutter mit 3 vor 1992 geborenen Kindern erhält dann 60 Euro brutto mehr im Monat.

Wer bekommt die Mütterrente III?

Sie profitieren, wenn:
Sie Kinder vor 1992 geboren und überwiegend selbst erzogen haben,
Sie als leibliche Mutter, Vater, Pflegeeltern, Adoptiveltern oder sogar Großeltern die Erziehungsleistung erbracht haben, Sie bereits heute gesetzliche Rente beziehen oder in Zukunft Rente erhalten werden.

Wichtig: Die Erziehungszeit muss in Ihrem Rentenkonto erfasst sein.

Muss ich die Mütterrente III beantragen?
Nein. Die zusätzliche Leistung – also der halbe Rentenpunkt pro Kind – wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt, sobald die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen sind.Sie müssen keinen Antrag stellen. Sofern Ihre Erziehungszeiten bereits im Rentenkonto erfasst sind, erfolgt die Gutschrift von selbst.

Lediglich in Einzelfällen – etwa wenn Erziehungszeiten fehlen oder nie gemeldet wurden – könnte eine Klärung erforderlich sein. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick in die Rentenauskunft oder ein Beratungsgespräch.

Wann kommt die Mütterrente III?

Im Koalistionsvertrag ist als Start der 1. Januar 2027 vorgesehen.
Erste Auszahlungen werden aber voraussichtlich erst ab 2028 erfolgen können.

Warum erst so spät? Die technische Umsetzung bei der Rentenversicherung ist aufwendig. Es müssen Millionen Rentenkonten überprüft, angepasst und rückwirkend berechnet werden.

Die gute Nachricht: Die Erhöhung soll rückwirkend ab 2027 gelten – auch wenn das Geld erst später auf dem Konto ist.

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Bis wann wird rückwirkend gezahlt?

Rückwirkend würde nur ab Gesetzesbeschluss, also ab dem Jahr 2027, gezahlt.
Für frühere Jahre (also vor 2027) ist keine Nachzahlung vorgesehen.

Wer zahlt das?

Die Mütterrente III wird nicht aus Ihren Rentenbeiträgen finanziert, sondern aus Steuermitteln. Sie belastet also nicht die Rentenkasse, sondern ist eine staatliche Leistung.

Mein Fazit: Eine längst überfällige faire Anerkennung – aber mit Geduld

Die Mütterrente III ist ein längst überfälliger Schritt zur Gleichstellung von Eltern mit älteren Kindern. Sie bringt spürbare Verbesserungen – vor allem für Mütter, die in den 1970er- und 1980er-Jahren Kinder großgezogen haben.

Für Sie bedeutet das:
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